Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) von AVE e.U (im Folgenden kurz: Überlassen) Stand 1.6.2022
Allgemeine Geschäftsbedingungen
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) von AVE e.U (im Folgenden kurz: Überlassen) Stand 1.6.2022
Der Kunde hat das Fahrzeug vor der Übernahme eingehend zu besichtigen und die Vollständigkeit der Ausrüstung sowie der KFZ-Papiere zu überprüfen. Das Fahrzeug weist außer umseits angegebenen Schäden keinerlei Beschädigung auf. Der Kunde wurde über die Behandlung und Führung des Fahrzeuges eingehend unterrichtet.
Diese Vereinbarung ist auf die umseitig festgelegte Zeit abgeschlossen. Sollte der Kunde mit der Rückgabe des Fahrzeuges in Verzug geraten, gelten weiterhin die übrigen Bestimmungen dieser Vereinbarung.
Der Überlasser ist berechtigt, das Vereinbarungsverhältnis mit sofortiger Wirkung aufzulösen und die Rückgabe des Fahrzeuges zu verlangen, wenn der Kunde mit seiner Zahlungsverpflichtung in Verzug ist oder der Überlasser begründete Gefahr für sein Eigentum sieht.
Der Kunde ist verpflichtet, das Fahrzeug zum vereinbarten Rückgabetermin in ordnungsgemäßem Zustand zurückzustellen. Der Kunde ist verpflichtet, den Wert von nicht zurückgegebenen Bestandteilen, Werkzeug und dergleichen bei der Rückgabe des Fahrzeuges zu bezahlen. Dies gilt auch für die Kosten der Wiederbeschaffung von abhanden gekommenen Fahrzeugpapieren. Eine Haftung des Überlassers für Gegenstände, welche der Kunde im Wagen zurücklässt, wird ausgeschlossen.
Das Fahrzeug ist kaskoversichert. Der Kunde nimmt zur Kenntnis, das außer den in Punkt 2. genannten Fällen auch kein Versicherungsschutz besteht, wenn der Schaden grob fahrlässig oder vorsätzlich verursachte wird oder wenn Unfall oder Beschädigung bei Fahrten unter Einwirkung von Alkohol oder Drogen entstehen, sowie bei Schäden, die durch oder an Ladegut entstehen sowie für Schäden an Aufbauten von LKW (Plane, Koffer, Spiegel, Ladebordwand).
Der Kunde haftet für alle Schäden, die während der Laufzeit dieser Vereinbarung am Fahrzeug entstehen, sowie für Schäden, die er unter Benützung des Fahrzeuges bei Dritten verursacht. Der Kunde verpflichtet sich, den Überlasser für alle daraus entstehenden Nachteilen schad- und klaglos zu halten.
Bei Auftreten von Schäden oder bei Verwicklung des Fahrzeuges in einen Verkehrsunfall ist der Überlasser umgehend telefonisch zu verständigen. Der Kunde ist verpflichtet, im Falle der Beteiligung an einem Verkehrsunfall alles vorzunehmen, was zur Klärung des Sachverhaltes dienlich ist, insbesondere sofortige polizeiliche Meldung, Feststellung der Kennzeichen der anderen am Unfall beteiligten Fahrzeuge, Feststellung von Namen und Anschrift der beteiligten Personen und Zeugen, Anfertigen einer Lageskizze usw. Der Kunde ist verpflichtet, dem Überlasser und dessen Versicherer alle von diesen geforderten Informationen unverzüglich jedenfalls aber sofort auf Anfrage zu geben. Der Kunde ist nicht berechtigt, einen Anspruch Dritter oder teilweise anzuerkennen oder zu befriedigen.